AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Glück&Gillert OHG, Kaiserstraße 45, 31134 Hildesheim (im Folgenden „ANBIETER“) und dem Empfänger der Leistungen („KUNDE“; zusammen „PARTEIEN“), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus den Bereichen Fotografie und Videografie, Kundengewinnung, Mitarbeitergewinnung, Online- und Performance-Marketing, Social Media Marketing, Content- und Designerstellung und Webseitenerstellung („Leistungen“), gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) und Gewerbetreibende. Abweichende oder ergänzende AGB des KUNDEN werden nur Vertragsbestandteil, wenn der ANBIETER ausdrücklich schriftlich zustimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des KUNDEN vorbehaltlos Leistungen erbringt. Die Grundlage der Zusammenarbeit bilden diese AGB sowie individuelle Absprachen zwischen ANBIETER und KUNDE (z.B. Angebot). Diese AGB gelten auch für zukünftige Leistungsbeziehungen zwischen den PARTEIEN, ohne erneute ausdrückliche Einbeziehung. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Dies ist wertungsfrei. 2. Vertragsschluss Die Darstellung von Leistungen des ANBIETERS auf Websites, Social Media, Broschüren oder in Werbung stellt kein verbindliches Angebot dar. Der Vertragsschluss erfolgt schriftlich, per E-Mail, Videochat oder Telefon. Bei telefonischen oder Video-Abschlüssen stimmt der KUNDE ausdrücklich einer Aufzeichnung zur Dokumentation zu. Der KUNDE verpflichtet sich, keine Zugangsdaten, Materialien oder Links an Dritte weiterzugeben. 3. Leistungen Die Leistungen umfassen insbesondere: Online- und Performance-Marketing Social Media Marketing, Content- und Designerstellung Fotografie und Videografie Webseitenerstellung Der konkrete Umfang der Leistungen ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen ANBIETER und KUNDE. Der ANBIETER ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise an Subunternehmer zu vergeben. 4. Online- und Performance-Marketing Der KUNDE erteilt dem ANBIETER Vollmacht zur Durchführung von Marketingmaßnahmen. Werbekosten trägt der KUNDE direkt. Der ANBIETER garantiert keine bestimmten Erfolge. Sperrungen von Accounts oder Werbekampagnen seitens Plattformen (z.B. Facebook, Instagram, LinkedIn) haben keinen Einfluss auf die Vergütungspflicht des KUNDEN. Der KUNDE erhält ein einfaches Nutzungsrecht an Inhalten während der Vertragslaufzeit, eine Weitergabe ist untersagt. Der ANBIETER erhält ein weltweites, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an sämtlichen Kampagnen-Inhalten. 5. Social Media Marketing, Content- und Designerstellung Inhalte werden vorab abgestimmt, jedoch liegt die gestalterische und konzeptionelle Letztentscheidung beim ANBIETER. Der KUNDE erhält ein zeitlich und örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht. Eine gewerbliche Weitergabe oder der Verkauf durch den KUNDEN ist untersagt. 6. Fotografie und Videografie Der ANBIETER hat die finale Entscheidung bezüglich Gestaltung und Umsetzung der Aufnahmen. Der KUNDE sorgt für alle notwendigen Rechte (z.B. Location, Modelle). Der KUNDE verpflichtet sich, pünktlich zu erscheinen und trägt etwaige Mehrkosten durch Verzögerungen. Bei Absagen gelten Stornoregelungen: Absage weniger als vier Wochen vor dem Termin: mind. 30% der Vergütung. Absage weniger als sieben Tage vor dem Termin: volle Vergütung. Der ANBIETER liefert bearbeitete Bilder digital oder per USB-Stick. Pauschalvergütung umfasst auch Nachbearbeitung und einfache Korrekturen. Zusätzliche Leistungen werden separat berechnet. Nutzungsrechte gehen nach vollständiger Zahlung auf den KUNDEN über. Eine gewerbliche Weitergabe ist untersagt. Bei Nutzung ist der ANBIETER als Urheber zu nennen. 7. Webseitenerstellung Leistungen erfolgen nach aktuellem technischen Standard zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Zukünftige Softwareupdates sind nicht Bestandteil des Vertrags. Der KUNDE erhält ein einfaches, zeitlich und örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht an erstellten Webseiten und Inhalten. Gewerbliche Weitergabe oder Verkauf ist untersagt. Der KUNDE garantiert eine aktuelle technische Server-Umgebung und trägt Lizenzkosten für Drittsoftware. Der KUNDE ist verpflichtet, den ANBIETER im Impressum der Webseite als Urheber zu nennen. 8. Vergütung Die Vergütung richtet sich nach Angebot oder aktueller Preisliste. Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung, spätestens innerhalb von 7 Tagen, fällig. Der KUNDE leistet grundsätzlich Vorzahlung. Die Pflicht zur Vergütung bleibt bei Unterbrechung der Leistungserbringung auf Veranlassung des KUNDEN bestehen. 9. Zahlungsverzug Leistungsfristen beginnen erst nach vollständiger Zahlung und Erfüllung der Mitwirkungspflichten des KUNDEN. Bei Zahlungsverzug ist der ANBIETER berechtigt, Leistungen zu stoppen. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE mit zwei Raten im Rückstand ist. 10. Mitwirkungspflichten des KUNDEN Der KUNDE stellt alle notwendigen Informationen und technischen Voraussetzungen bereit. Darüber hinaus gelten für Leistungen im Bereich der Mitarbeitergewinnung und Personalvermittlung folgende besondere Mitwirkungspflichten, deren vollständige und fristgerechte Erfüllung Voraussetzung für einen etwaigen Garantieanspruch (z.B. Rückerstattung bei Nichterhalt von drei qualifizierten Bewerbungen innerhalb von 30 Tagen) ist: a) Kontaktaufnahme zu übermittelten Kandidaten Der KUNDE verpflichtet sich, jeden durch den ANBIETER übermittelten Kandidaten spätestens innerhalb von 24 Stunden zu kontaktieren und mindestens drei Kontaktversuche täglich zu unternehmen — einmal vor 09:00 Uhr, einmal zwischen 09:00 Uhr und 18:00 Uhr, einmal nach 18:00 Uhr — und dies an mindestens sieben aufeinanderfolgenden Tagen, sofern bis dahin kein Gespräch zustande kam. Kontaktversuche sind sprech- oder schriftformnah (z. B. Anrufprotokolle, Screenshots) zu dokumentieren. b) Nutzung des bereitgestellten Gesprächsskripts Der KUNDE verpflichtet sich, ausschließlich das vom ANBIETER bereitgestellte Gesprächsskript und die zugehörigen Leitlinien zu nutzen und deren Anwendung auf Verlangen nachzuweisen. c) Feedback nach Gesprächen Am Tag jedes Kandidatengesprächs übermittelt der KUNDE dem ANBIETER ein schriftliches Feedback über Verlauf, Eindrücke und Ergebnisse des Gesprächs. d) Teilnahme am Onboarding & Umsetzung der Maßnahmen Der KUNDE nimmt an den Onboarding- und Beratungsterminen teil und setzt die dort gemeinsam vereinbarten Optimierungsmaßnahmen (z. B. Wettbewerbsvorteile, marktgerechte Vergütung, Benefits) innerhalb von sieben Tagen um. e) Arbeitgeberattraktivität Der KUNDE verpflichtet sich, nach fachlicher Beratung des ANBIETERS zumutbare Anpassungen an seinem Arbeitgeberangebot vorzunehmen, sofern diese für die erfolgreiche Besetzung der Stelle marktüblich oder erforderlich sind. Bei Nichterfüllung einer oder mehrerer dieser Mitwirkungspflichten entfällt ein etwaiger Garantieanspruch vollständig. Die Vergütungspflicht des KUNDEN bleibt davon unberührt 11. Vertragslaufzeit Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der individuellen Vereinbarung. Ohne rechtzeitige Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um die vereinbarte Erstlaufzeit. Kündigungsfrist: vier Wochen vor Ablauf. 12. Zahlungsbedingungen Zahlungen erfolgen per Rechnung, Lastschrift oder CopeCart. Bei Lastschrift ist eine SEPA-Einzugsermächtigung innerhalb von 7 Tagen erforderlich. 13. Haftung Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf typische vorhersehbare Schäden begrenzt. 14. Datenschutz und Geheimhaltung Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt. Geheimhaltungspflichten gelten auch nach Vertragsende. 15. Abnahme Werkleistungen gelten ohne schriftliche Einwände innerhalb von sieben Werktagen als abgenommen. 16. Urheberrechte und Markennutzung Sämtliche Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Der ANBIETER erhält ein einfaches Nutzungsrecht zur Eigenwerbung. Der KUNDE stellt den ANBIETER von Ansprüchen Dritter frei. 17. Widerrufsrecht Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da Verträge ausschließlich mit Unternehmern abgeschlossen werden. 18. Referenznennung Der ANBIETER darf den KUNDEN in jeglicher Form als Referenz nennen. 19. Allgemeine Bestimmungen Gerichtsstand ist Hildesheim. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss internationalen Privatrechts. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle unwirksamer Bestimmungen tritt eine wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung. Änderungen der AGB teilt der ANBIETER dem KUNDEN rechtzeitig mit. Widerspricht der KUNDE nicht innerhalb von zwei Wochen, gelten die Änderungen als angenommen. Stand: 09. Dezember 2025