AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fachkraftfreund GmbH & Co. OHG
Stand / AGB-Version: 01.10.2026
§ 1 Geltungsbereich und Einbeziehung
1. Vertragspartnerin ist die Fachkraftfreund GmbH & Co. OHG, vollständige registergenaue Firmierung: Fachkraftfreund GmbH und Co. OHG , mit Sitz in Hildesheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter HRA 203049 Geschäftsanschrift: Kaiserstraße 45, 31134 Hildesheim (nachfolgend „Fachkraftfreund“). Fachkraftfreund erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Online-Marketing, Recruiting, Personalgewinnung und Personalvermittlung. Vertragspartner sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“).
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kooperationsverträge zwischen Fachkraftfreund und dem Auftraggeber, sofern der Auftraggeber vor Vertragsschluss in zumutbarer Weise Gelegenheit hatte, von dieser Fassung Kenntnis zu nehmen, und die AGB wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Maßgeblich ist die im Angebot oder in der Vertragsbestätigung bezeichnete AGB-Version.
3. Ein individuelles Angebot, der Kooperationsvertrag, eine Leistungsbeschreibung und ausdrücklich vereinbarte Zusatzvereinbarungen gehen diesen AGB vor. Bei Widersprüchen gilt zunächst die individuelle Vereinbarung, sodann die Leistungsbeschreibung und erst danach diese AGB.
4. Für Verträge, die vor dem in der jeweiligen Fassung angegebenen Stichtag geschlossen wurden, gilt die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung. Eine rückwirkende Änderung laufender Vertragsverhältnisse durch eine neue AGB-Fassung findet nicht statt, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbaren. Stichtag dieser Fassung: 01.10.2026
5. Für künftige Verträge gilt jeweils nur die Fassung, die dem Auftraggeber vor dem jeweiligen Vertragsschluss zugänglich gemacht und wirksam einbezogen wurde. Eine bloße Veröffentlichung einer späteren Fassung oder eine unbestimmte Bezugnahme auf eine Website ersetzt die Einbeziehung nicht.
6. Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Kooperationsvertrags, insbesondere zu Leistungsumfang, Position, Standort, Laufzeit, Vergütung oder Garantie, bedürfen der ausdrücklich dokumentierten Vereinbarung in Textform. Individuelle Abreden haben Vorrang.
7. Soweit in diesen AGB aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form verwendet wird, sind damit alle Geschlechter gemeint.
8. Fachkraftfreund Cloud im Sinne dieser AGB ist die jeweils von Fachkraftfreund für die Zusammenarbeit bereitgestellte Plattform. Fachkraftfreund darf die Plattform durch eine gleichwertige Plattform ersetzen, sofern Funktionsumfang, Datensicherheit und Nachweisbarkeit der dokumentierten Vorgänge mindestens gleichwertig bleiben; der Wechsel wird dem Auftraggeber mit angemessenem Vorlauf in Textform angekündigt.
§ 2 Vertragsart, Vertragsgegenstand und Leistungsbestimmung
1. Fachkraftfreund erbringt Recruiting-, Personalgewinnungs-, Online-Marketing-, Kampagnen- und Vermittlungsleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Kooperationsvertrag und den dort einbezogenen Leistungsbeschreibungen.
2. Die Parteien vereinbaren für die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Tätigkeiten einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Fachkraftfreund schuldet die vereinbarten Tätigkeiten, die sorgfältige Durchführung der vereinbarten Prozesse und die vereinbarte Kommunikation, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen oder eine Einstellung, soweit im Kooperationsvertrag nicht ausdrücklich eine Garantie vereinbart ist.
3. Eine ausdrücklich vereinbarte Garantie ist eine eigenständige, inhaltlich und zeitlich begrenzte Leistungs- oder Beschaffenheitszusage. Sie ändert die Vertragstypologie im Übrigen nicht und gilt nur nach Maßgabe des Kooperationsvertrags und § 8 dieser AGB. Gesetzliche Kündigungsrechte aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
4. Soweit der Kooperationsvertrag einzelne Leistungsdetails offenlässt, darf Fachkraftfreund diese nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB konkretisieren. Dabei berücksichtigt Fachkraftfreund den Vertragszweck, die berechtigten Interessen des Auftraggebers, die Zumutbarkeit sowie die vereinbarte Position, den Standort, das Budget und den Leistungskern. Eine wesentliche Änderung dieser Eckpunkte bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
5. Die Leistungen können insbesondere die Konzeption und Schaltung von Stellenanzeigen, Anzeigenmotiven und Landingpages, Performance-Kampagnen, Active Sourcing, Direktansprache, Zielgruppenanalyse, Telefoninterviews, Erstellung von Recruiting-Texten, Kandidatenmanagement und persönliche Betreuung umfassen. Einzelne Leistungen sind nur geschuldet, wenn sie im Angebot oder Kooperationsvertrag bezeichnet sind.
6. Fachkraftfreund ist berechtigt, zur Vertragserfüllung verbundene Unternehmen, freie Mitarbeiter und Subunternehmer einzusetzen. Fachkraftfreund bleibt für die vertragsgemäße Organisation der Leistungen verantwortlich. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten zusätzlich § 12 und die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vereinbarungen.
§ 3 Vertragsschluss, Einbeziehung und Gesprächsaufzeichnungen
1. Verträge können telefonisch, per Videochat, elektronisch oder schriftlich geschlossen werden. Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen über die wesentlichen Vertragsinhalte zustande. Die Darstellung von Leistungen in Werbemitteln, Präsentationen oder sonstigen Veröffentlichungen ist grundsätzlich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet ist.
2. Die Annahme muss ausdrücklich erfolgen. Bei elektronischem Vertragsschluss wird die Annahme durch eine Bestätigungs-E-Mail oder ein anderes dauerhaft dokumentiertes Bestätigungsmittel festgehalten. Die Bestätigung enthält mindestens Leistungsumfang, Position und Standort, Laufzeit, Vergütung, vereinbartes Werbebudget, Garantievereinbarungen, AGB-Version und den dokumentierten Zeitpunkt des Zugangs. Die Bestätigung dient der Dokumentation und Beweissicherung; Schweigen des Auftraggebers gilt nicht als Zustimmung.
3. Gespräche zur Dokumentation des Vertragsabschlusses oder vereinbarter Vertragsinhalte dürfen nur aufgezeichnet werden, wenn sämtliche an der Aufzeichnung beteiligten Gesprächsteilnehmer vor Beginn der konkreten Aufzeichnung ausdrücklich, freiwillig, informiert und nachweisbar zustimmen. Die Zustimmung wird unmittelbar vor Beginn der Aufzeichnung eingeholt und dokumentiert. Wird die Zustimmung nicht erteilt oder später widerrufen, findet keine weitere Aufzeichnung statt; das Gespräch und ein Vertragsschluss können ohne Aufzeichnung fortgesetzt werden.
4. Aufzeichnungen werden nur für festgelegte Dokumentations- und Beweiszwecke verwendet. Zugriff erhalten nur die hierfür zuständigen Personen bei Fachkraftfreund sowie vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtete Dienstleister, jeweils im erforderlichen Umfang. Speicher- und Löschfristen richten sich nach den einschlägigen Datenschutzhinweisen und gesetzlichen Pflichten.
5. Die gesetzlichen Informations- und Dokumentationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr werden nur insoweit abbedungen, wie dies gesetzlich zulässig ist. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht im B2B-Verkehr grundsätzlich nicht; zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 4 Vergütung, Vorkasse, Fälligkeit und Werbebudget
1. Die Höhe und Struktur der Vergütung ergeben sich aus dem Angebot oder Kooperationsvertrag. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Eine vereinbarte Initiierungsgebühr wird mit Zugang der Rechnung fällig, sofern im Kooperationsvertrag kein früherer oder anderer Fälligkeitstermin wirksam vereinbart ist. Laufende Vergütungen werden für den jeweils bezeichneten Abrechnungszeitraum im Voraus fällig. Die Rechnung weist Abrechnungszeitraum, Betrag, Umsatzsteuer und Fälligkeit nachvollziehbar aus.
3. Die Vergütung ist spätestens sieben Kalendertage nach Zugang der Rechnung fällig, sofern das Angebot keinen früheren wirksamen Fälligkeitstermin ausweist. Sämtliche Leistungen sind grundsätzlich im Voraus zu vergüten. Der Beginn der Leistungserbringung kann von dem vollständigen Eingang der jeweils fälligen Vergütung und der vollständigen Erfüllung der vereinbarten Mitwirkungspflichten abhängig gemacht werden.
4. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Fachkraftfreund kann Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Zusätzlich kann die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40,00 EUR verlangt werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5. Bei Zahlungsverzug darf Fachkraftfreund die konkret betroffenen Leistungen nach Mahnung und einer angemessenen Nachfrist von mindestens sieben Kalendertagen vorübergehend sperren oder zurückhalten, soweit dies zur Sicherung der Gegenleistung erforderlich und zumutbar ist. Die Sperre wird angekündigt. Leistungen, die nicht von der offenen Zahlung betroffen sind, werden nur einbezogen, soweit dies zur Sicherung der Gegenleistung erforderlich ist.
6. Vergütungsansprüche für bereits erbrachte Leistungen und für Zeiträume, in denen Fachkraftfreund Leistungen oder Kapazitäten vereinbarungsgemäß bereitgehalten hat, bleiben von einer Sperre unberührt. Leistungs-, Kampagnen- oder Garantiefristen werden nur um den Zeitraum verlängert, in dem der Zahlungsverzug die konkrete Leistung nachweislich kausal beeinträchtigt hat.
7. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung kann insbesondere vorliegen, wenn der Auftraggeber mit mindestens zwei fälligen Raten ganz oder teilweise in Verzug ist und eine von Fachkraftfreund gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos abgelaufen ist. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
8. Zahlungen erfolgen auf das von Fachkraftfreund angegebene Konto, per vereinbartem Lastschriftverfahren oder über einen im Kooperationsvertrag bezeichneten Zahlungsdienstleister. Zahlungsempfänger: Fachkraftfreund GmbH & Co. OHG. Bankverbindung: Fachkraftfreund. IBAN: DE57 2519 3331 1160 1655 00. BIC: GENODEF1PAT.
9. Rechnungen können elektronisch, insbesondere als PDF-Anhang oder über einen individuellen Download-Link, übermittelt werden. Eine postalische Rechnungsstellung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
10. Wird die Leistungserbringung auf Wunsch oder aufgrund einer vom Auftraggeber zu vertretenden Ursache unterbrochen, bleiben Vergütungsansprüche für bereits erbrachte Leistungen und für vereinbarungsgemäß bereitgehaltene Kapazitäten unberührt. Eine Vergütung für eine während der Unterbrechung vollständig nicht erbrachte Leistung ist nur geschuldet, wenn dies im Kooperationsvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Vereinbarte Fristen verlängern sich nur um eine nachgewiesene, vom Auftraggeber verursachte kausale Verzögerung.
11. Soweit im Angebot oder Kooperationsvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, ist das für Performance-Kampagnen erforderliche Werbebudget in der vereinbarten Vergütung enthalten; das Angebot weist den hierauf entfallenden Anteil betragsmäßig aus. Wird das Werbebudget im Angebot oder Kooperationsvertrag ausdrücklich gesondert vereinbart, ist es nicht Bestandteil der pauschalen Vergütung und vor Kampagnenstart fällig. Fachkraftfreund darf das Werbebudget im Rahmen der Kampagnenoptimierung sachgerecht auf verschiedene Kanäle, Plattformen und Anzeigenformate umverteilen, ohne dass dies eine Erhöhung des vereinbarten Budgets bewirkt.
12. Die konkrete Leistung kann zurückgestellt werden, solange fällige Vergütungen oder das gesondert vereinbarte Werbebudget nicht vollständig eingegangen sind. Der Auftraggeber bleibt verpflichtet, die zur Vertragserfüllung erforderlichen Mitwirkungshandlungen und Daten rechtzeitig bereitzustellen.
§ 5 Laufzeit, Leistungskontingente und Kündigung
1. Leistungsbeginn, Erstlaufzeit, Position, Standort, Leistungskontingente und gegebenenfalls Abrechnungszeiträume werden im jeweiligen Kooperationsvertrag oder Angebot festgelegt. Leistungsfristen beginnen frühestens, sobald die vereinbarte Vergütung eingegangen und die erforderliche Mitwirkung vollständig erbracht ist, soweit im Kooperationsvertrag kein späterer Beginn vereinbart ist.
2. Die Erstlaufzeit ist die im Kooperationsvertrag ausdrücklich bezeichnete Laufzeit. Während der Erstlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen, sofern der Kooperationsvertrag nichts Abweichendes bestimmt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Zeitabschnitt in der Länge der Erstlaufzeit, sofern er nicht unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist zum Ende des jeweils laufenden Zeitabschnitts in Textform gekündigt wird. Verlängerungszeitraum und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem Angebot oder Kooperationsvertrag; enthalten diese keine Angabe, beträgt der Verlängerungszeitraum einen Monat und die Kündigungsfrist sieben Kalendertage zum Ende des jeweiligen Zeitabschnitts. Für jeden Verlängerungszeitraum fällt die vereinbarte Vergütung erneut an. Die Vergütung für bereits begonnene oder bereitgehaltene Leistungen bleibt geschuldet.
4. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform gemäß § 126b BGB. Eine Kündigung per E-Mail ist zulässig, wenn sie an die zuletzt mitgeteilte Vertragsadresse gesendet wird. Der Zugang ist vom kündigenden Vertragsteil nachzuweisen.
5. Der Leistungsumfang bezieht sich auf die im Kooperationsvertrag genannten Positionen und Standorte. Eine Änderung der Position oder des Standorts während einer laufenden Kampagne bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung und kann eine neue Leistungsbeschreibung, Vergütung oder Laufzeit auslösen.
6. Ein Abschalten oder Pausieren einer Kampagne auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers führt nicht zur Rückzahlung bereits gezahlter Vergütungen und nicht automatisch zu einer Verkürzung der Vertragslaufzeit. Die Folgen einer Pause richten sich im Übrigen nach § 4 Ziffer 10.
7. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt für beide Parteien unberührt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund setzt, soweit eine Abhilfe möglich und zumutbar ist, grundsätzlich eine vorherige Aufforderung und angemessene Frist zur Abhilfe voraus.
8. Eine Garantie wird durch eine Verlängerung oder Fortsetzung des Vertrags nicht automatisch verlängert. § 8 gilt nur, soweit die Garantie im Kooperationsvertrag ausdrücklich vereinbart ist.
9. Fachkraftfreund darf die vereinbarte Vergütung mit Wirkung für künftige Verlängerungszeiträume anpassen, frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal je zwölf Monate. Die Anpassung wird dem Auftraggeber spätestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt und darf die Veränderung der allgemeinen Kostenentwicklung, insbesondere der Personal-, Media- und Plattformkosten, nicht übersteigen. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung zum Ende des laufenden Zeitabschnitts in Textform kündigen; hierauf wird in der Mitteilung hingewiesen.
10. Der Kooperationsvertrag kann als Abonnement nach Ziffer 3 oder als Kontingentvertrag geschlossen werden. Beim Kontingentvertrag erwirbt der Auftraggeber eine im Angebot bezeichnete Anzahl von Kontingenten; ein Kontingent umfasst 30 Kalendertage Leistungszeitraum, sofern das Angebot nichts Abweichendes bestimmt. Der Leistungszeitraum eines Kontingents beginnt mit dessen Abruf durch den Auftraggeber, frühestens jedoch zu dem in der Angebotsbestätigung bezeichneten Startdatum und unter den Voraussetzungen der Ziffer 1. Kontingente werden fortlaufend abgerufen, bis der Auftraggeber die Beendigung in Textform mitteilt; die Mitteilung muss spätestens einen Werktag vor Ablauf des laufenden Kontingents zugehen. Position und Standort sind während eines laufenden Kontingents nicht änderbar. Ein vorzeitiges Abschalten auf Wunsch des Auftraggebers führt nicht zur Rückzahlung. Nicht abgerufene Kontingente verfallen sechs Monate nach Vertragsende ersatzlos.
§ 6 Grundlagen der Zusammenarbeit und Freigabeprozess
1. Fachkraftfreund unterstützt den Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen bei den vereinbarten Recruiting- und Marketingaktivitäten. Fachkraftfreund darf hierfür externe Dritte einsetzen und technische Plattformen, Landingpages und sonstige Systeme im Namen oder Auftrag des Auftraggebers betreiben, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
2. Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Unternehmens-, Kontakt-, Positions-, Gehalts-, Standort-, Bild- und Textinformationen vollständig, richtig und rechtzeitig bereit. Dazu gehören insbesondere ein erreichbarer Ansprechpartner, die Registrierung in der Fachkraftfreund Cloud, die Durchführung des Onboardings und die Bereitstellung erforderlicher Logos und Unternehmensinformationen.
3. Die bereitgestellten Informationen müssen geeignet sein, einem objektiven Dritten die Position, den Arbeitgeber, die Zielgruppe und die wesentlichen Anforderungen verständlich zu machen. Fachkraftfreund darf den Kampagnenstart oder einzelne Leistungen zurückstellen, wenn die Informationen unvollständig, widersprüchlich oder für eine sachgerechte Kampagne nicht nutzbar sind. Die Fristverschiebung ist auf die hierdurch verursachte Verzögerung begrenzt.
4. Informationen, Freigaben und Unterlagen sind spätestens zu den im Onboarding oder Kooperationsvertrag bezeichneten Terminen, ansonsten rechtzeitig vor dem geplanten Kampagnen- oder Veröffentlichungsstart bereitzustellen. Werden vereinbarte Vorlaufzeiten nicht eingehalten, darf Fachkraftfreund den Start angemessen verschieben.
5. Fachkraftfreund stellt fertiggestellte Inhalte in der Fachkraftfreund Cloud bereit und benachrichtigt den Auftraggeber automatisiert oder in Textform. Der Auftraggeber nimmt die Inhalte ab und gibt sie vor Veröffentlichung frei; ihm wird hierfür eine Frist von zwei Werktagen gewährt. Verstreicht diese Frist ohne Rückmeldung, gelten die Inhalte als abgenommen und freigegeben. Nach Freigabe oder fingierter Abnahme haftet Fachkraftfreund für die freigegebenen Inhalte nicht, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
6. Verzögerungen des Auftraggebers bei Prüfung, Freigabe, Datenbereitstellung oder sonstiger Mitwirkung verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen, soweit sie für die Verzögerung kausal sind. Fachkraftfreund darf die konkrete Verzögerung dokumentieren und dem Auftraggeber mitteilen.
7. Gewährleistungspflichten und Garantien entstehen erst, sobald der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nach § 6 und § 7 vollständig erfüllt hat.
8. Eine Aufnahme eines Bewerbers in einen internen Bewerberpool oder eine Weiterleitung personenbezogener Bewerberdaten an ein anderes Unternehmen erfolgt nur auf Grundlage einer hierfür geeigneten datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage und nach ordnungsgemäßer Information des Bewerbers. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird sie gesondert, freiwillig, informiert, dokumentiert und widerruflich eingeholt. Während eines laufenden Bewerbungsprozesses mit dem Auftraggeber erfolgt keine Weiterleitung für andere Zwecke.
§ 7 Mitwirkungspflichten und Rechtsfolgen
1. Die Mitwirkungspflichten dienen der Durchführung der vereinbarten Leistungen, der effizienten Kampagnensteuerung und der Prüfung einer etwaigen Garantie. Der Auftraggeber stellt Daten und Ansprechpartner vollständig bereit, absolviert das vereinbarte Onboarding, nimmt an vereinbarten Beratungs-, Onboarding- und Zwischenfazit-Terminen teil oder sagt sie unverzüglich ab, prüft Inhalte innerhalb der vereinbarten oder angemessenen Frist und erteilt erforderliche Freigaben.
2. Der Auftraggeber setzt konkret bezeichnete und zumutbare Beratungsergebnisse innerhalb der vereinbarten Frist um oder teilt nachvollziehbar mit, weshalb eine Umsetzung nicht erfolgt. Dies betrifft insbesondere zumutbare Anpassungen von Gehaltsband, Benefits, Karriereseite, Bewerbungsprozess und Reaktionsgeschwindigkeit. Eine Ablehnung wird auf Wunsch in der Fachkraftfreund Cloud dokumentiert.
3. Zu jedem über die Fachkraftfreund Cloud weitergeleiteten Kandidaten nimmt der Auftraggeber innerhalb eines Werktags erstmals telefonisch Kontakt auf. Kommt kein Kontakt zustande, unternimmt er, soweit zumutbar, mindestens drei weitere Kontaktversuche über einen angemessenen Zeitraum und dokumentiert sämtliche Versuche in der Cloud. Der Auftraggeber führt Gespräche anhand eines geeigneten, von Fachkraftfreund bereitgestellten oder erläuterten Gesprächsleitfadens.
4. Das Ergebnis eines vereinbarten Termins mit einem Kandidaten dokumentiert der Auftraggeber noch am selben Werktag in der Fachkraftfreund Cloud, spätestens bis zum Ablauf dieses Tages (24:00 Uhr). Die Dokumentation umfasst ein sachliches Feedback sowie den vorgesehenen nächsten Prozessschritt. Der Auftraggeber informiert Fachkraftfreund unverzüglich über Einstellungen, Absagen, fehlende Erreichbarkeit und sonstige Umstände, die für die Kampagnen- oder Garantieabrechnung relevant sind.
5. Die Mitwirkungspflicht ist wesentlicher Bestandteil der Leistung. Kommt der Auftraggeber ihr nicht nach, ist Fachkraftfreund berechtigt, Leistungen oder Vereinbarungen einschließlich etwaiger Garantien auszusetzen, einzuschränken oder entfallen zu lassen.
6. Fachkraftfreund und die von Fachkraftfreund beauftragten Mitarbeiter beurteilen die Erfüllung der Mitwirkungspflichten nach pflichtgemäßem Ermessen und ergreifen bei Zuwiderhandlung die nach Ziffer 5 vorgesehenen Maßnahmen.
7. Der Garantieanspruch entfällt vollständig, wenn der Auftraggeber seine Pflichten nicht erfüllt hat.
8. Setzt Fachkraftfreund die Leistung trotz einer Pflichtverletzung fort, liegt darin kein Verzicht auf Rechte, sofern Fachkraftfreund die relevante Pflichtverletzung innerhalb angemessener Zeit in Textform bezeichnet. Ein nachträglicher Garantieausschluss setzt unabhängig davon die Voraussetzungen dieser Ziffer und des § 8 voraus.
9. Der Auftraggeber pflegt den Bearbeitungsstatus je Kandidat mindestens alle zwei Werktage in der Fachkraftfreund Cloud oder hinterlegt einen konkret bezeichneten Prozessschritt. Ein vorgestellter Kandidat wird für die Dauer der laufenden Bearbeitung keinem anderen Auftraggeber vorgeschlagen. Wird der Status über zwei Werktage hinaus nicht verändert, endet diese Exklusivität automatisch; Fachkraftfreund darf den Kandidaten sodann anderweitig berücksichtigen und in den eigenen Bewerberpool aufnehmen. Wurde ein Kandidat eingestellt, wird er von Fachkraftfreund nicht proaktiv erneut angesprochen; eine Eigeninitiative des Kandidaten bleibt unberührt.
§ 8 Garantie
1. Eine Garantie gilt nur, wenn sie im Kooperationsvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Der Kooperationsvertrag bezeichnet mindestens die betroffene Position, den Standort, den Garantiezeitraum, das Garantieziel, die maßgeblichen Prozesse und die Rechtsfolge im Garantiefall.
2. Eine Garantie gilt ausschließlich für den Erstvertrag und dort nur für die bezeichnete Position und den bezeichneten Standort. Erstvertrag ist der erste zwischen den Parteien geschlossene Kooperationsvertrag. Ist der Erstvertrag ein Kontingentvertrag nach § 5 Ziffer 10, gilt die vereinbarte Garantie für jedes im Rahmen dieses Vertrags abgerufene Kontingent gesondert; Garantieziel und Garantiezeitraum bestimmen sich je Kontingent. Für Verlängerungszeiträume nach § 5 Ziffer 3, für Folge- und Anschlussverträge einschließlich Jahresverträgen sowie für weitere Positionen, weitere Standorte oder nachträglich geänderte Suchaufträge besteht keine Garantie; insoweit gilt sie nur, wenn und soweit dies im Angebot oder Kooperationsvertrag ausdrücklich vereinbart ist.
3. Die Garantiefrist beginnt mit dem späteren Zeitpunkt, zu dem die vereinbarte Vergütung vollständig eingegangen und der Onboarding-Termin vollständig durchgeführt ist. Der Garantiezeitraum beträgt den im Kooperationsvertrag ausdrücklich vereinbarten Zeitraum, hilfsweise 30 Kalendertage. Ein Garantiefall tritt nicht automatisch durch das Nichterreichen des Garantieziels ein. Die Garantieleistung setzt voraus, dass der Auftraggeber innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ablauf des Garantiezeitraums in Textform erklärt, dass das Garantieziel nicht erreicht wurde, und dabei die betroffene Position, den Standort, den Garantiezeitraum und die aus seiner Sicht fehlende Garantieleistung bezeichnet (Geltendmachung). Wird die Geltendmachung nicht form- und fristgerecht erklärt, entsteht keine Garantieleistung, es sei denn, der Auftraggeber hat die Frist unverschuldet versäumt.
4. Nach Zugang der Geltendmachung prüft Fachkraftfreund innerhalb von zehn Werktagen, ob die Voraussetzungen der Garantie vorliegen, und teilt das Ergebnis in Textform mit. Mit der Anerkennung des Garantiefalls beginnt die Rekrutierungskarenz; sie beträgt drei Monate, sofern der Kooperationsvertrag nichts Abweichendes bestimmt. Läuft zum Zeitpunkt der Anerkennung ein vergütetes Vertragsverhältnis über dieselbe Position und denselben Standort, werden die in diesem Zeitraum erbrachten Recruiting-Leistungen auf die Rekrutierungskarenz angerechnet; eine Verschiebung der Rekrutierungskarenz auf einen Zeitpunkt nach Vertragsende findet nicht statt. Verzögert der Auftraggeber das Onboarding oder eine andere ausdrücklich bezeichnete Garantie-Mitwirkung schuldhaft, hemmt dies den betroffenen Zeitraum nur für die konkrete Verzögerung, nachdem Fachkraftfreund den fehlenden Mitwirkungsbeitrag in Textform bezeichnet und eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Eine unbegrenzte oder nicht kausal begrenzte Verschiebung findet nicht statt.
5. Die Garantieleistung besteht grundsätzlich in der kostenfreien Fortführung der vereinbarten Recruiting-Leistungen oder einer angemessenen Nachbesserung für die betroffene Position. Die Fortführung erfolgt während der Rekrutierungskarenz nach Ziffer 4 und ist auf deren Dauer begrenzt, sofern im Kooperationsvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist. Eine Rückzahlung, Minderung oder sonstige Geldleistung ist nur geschuldet, wenn sie im Kooperationsvertrag ausdrücklich als Garantie-Rechtsfolge vereinbart und der Betrag transparent ausgewiesen ist. Ein gesondert vereinbartes Werbebudget sowie ein nach § 4 Ziffer 11 betragsmäßig ausgewiesener Werbebudgetanteil sind von einer Garantie-Fortführung oder Rückzahlung nicht umfasst, sofern der Kooperationsvertrag nichts Abweichendes bestimmt.
6. Eine qualifizierte Bewerbung liegt nur vor, wenn der Kandidat die im Kooperationsvertrag oder in der einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv bezeichneten Qualifikationskriterien erfüllt. Maßgeblich ist der bei Übermittlung dokumentierte Kenntnisstand. Nicht allein entscheidend sind subjektive Eindrücke zu Sympathie, Auftreten oder Kommunikationsstil.
7. Die für die Garantie maßgeblichen Prozesse werden im Kooperationsvertrag oder in einer ausdrücklich einbezogenen Leistungsbeschreibung konkret bezeichnet. Dazu können insbesondere die Pflege der Bewerberübersicht, vereinbarte Anpassungen der Karriereseite, die Dokumentation des Recruiting-Prozesses, zumutbare Kontaktversuche und die Meldung anderweitig eingehender, durch die Kampagne veranlasster Bewerbungen gehören. Nicht konkret bezeichnete Abläufe sind keine eigenständige Garantiebedingung.
8. Fachkraftfreund darf die Einhaltung vereinbarter Garantieprozesse nur prüfen, soweit dies zur Abwicklung der Garantie erforderlich ist und hierfür eine geeignete datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage besteht. Eine Kontaktaufnahme mit Bewerbenden erfolgt nur nach vorheriger datenschutzrechtlicher Prüfung, mit angemessener Information und unter Beachtung vereinbarter Lösch- und Aufbewahrungsfristen. Umfang, Zweck und Dauer der Prüfung werden auf das erforderliche Maß beschränkt.
9. Eine parallel geschaltete Werbekampagne des Auftraggebers berührt die Garantie nur, wenn sie im selben Zeitraum, im selben Gebiet und für dieselbe Position erfolgt und nachweislich die Zuordnung oder Erfüllung des konkreten Garantieziels wesentlich beeinträchtigt. Fachkraftfreund zeigt die konkrete Überschneidung in Textform an und gibt dem Auftraggeber eine angemessene Möglichkeit zur Abhilfe. Ein vollständiger Garantieausschluss tritt nur unter den Voraussetzungen des § 7 Ziffer 7 ein.
10. Beanstandungen eines weitergeleiteten Kandidaten sind innerhalb von zwei Werktagen ab nachweisbar zugänglicher Bereitstellung des vollständigen Kandidatenprofils in der Fachkraftfreund Cloud in Textform über die Cloud zu erklären. Die Bereitstellung löst eine dokumentierte Cloud-Benachrichtigung aus. Eine gesonderte Erinnerung an den Fristablauf erfolgt nicht.
11. Die Beanstandung muss sich auf die zuvor konkret vereinbarten objektiven Qualifikationskriterien beziehen und nachvollziehbar begründet sein. Nur wenn die Benachrichtigung nachweisbar zugänglich war, die Frist ordnungsgemäß ablief und kein objektiver System- oder Zugangsfehler vorlag, darf der Kandidat als qualifiziert übermittelt berücksichtigt und auf die vereinbarte Garantieleistung angerechnet werden. Eine verspätete Beanstandung bleibt zu berücksichtigen, wenn der Kandidat die objektiven Qualifikationskriterien nachweislich nicht erfüllt. Bei einer form- und fristgerechten Beanstandung steht Fachkraftfreund ein angemessenes Nachbesserungsrecht zu; bis zur Nachbesserung wird der beanstandete Kandidat nicht auf die Garantieleistung angerechnet.
12. Der Auftraggeber teilt Fachkraftfreund eine Einstellung eines vermittelten oder durch die Kampagne veranlassten Kandidaten innerhalb von drei Werktagen nach Abschluss des Arbeitsvertrags in Textform mit. Die Pflicht gilt für zwölf Monate nach Vertragsende, soweit der erforderliche Kausalzusammenhang zwischen Vermittlung oder Kampagne und Einstellung dokumentiert werden kann.
13. Der Auftraggeber teilt eine Einstellung nach Ziffer 12 fristgerecht mit. Wird eine Einstellung schuldhaft nicht gemeldet, darf sie bei der Ermittlung des konkreten Garantieergebnisses berücksichtigt werden. Macht der Auftraggeber eine Garantie geltend, obwohl eine meldepflichtige Einstellung nicht gemeldet wurde, schuldet er zusätzlich die für den betroffenen Zeitraum ansonsten angefallene Vergütung zuzüglich eines Aufschlags von 100 Prozent. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist; Fachkraftfreund bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
14. Nach Ablauf der Rekrutierungskarenz erstellt Fachkraftfreund eine abschließende Garantieabrechnung, die die zugrunde gelegten Bewerbungen, Einstellungen, Nachbesserungen und etwaigen Anrechnungen nachvollziehbar ausweist. Beanstandungen der Garantieabrechnung muss der Auftraggeber innerhalb von 14 Kalendertagen ab deren Zugang in Textform gegenüber Fachkraftfreund erklären und dabei die betroffene Position, den Garantiezeitraum und die aus seiner Sicht fehlende Garantieleistung bezeichnen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anspruch ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber die Frist nicht unverschuldet versäumt hat. Die Frist nach Ziffer 3 betrifft die Entstehung der Garantieleistung, die Frist nach dieser Ziffer deren Abrechnung; beide Fristen gelten nebeneinander.
15. Der Garantieanspruch entfällt vollständig, wenn der Auftraggeber die nach Ziffer 7 und § 7 maßgeblichen Pflichten nicht erfüllt hat.
§ 9 Nutzungsrechte, Urheberrechte und Umgehungsschutz
1. Rechte an vorbestehender Software, Methoden, Vorlagen, Konzepten, Datenbanken, Gesprächsleitfäden und sonstigen allgemeinen Materialien verbleiben bei Fachkraftfreund oder dem jeweiligen Rechteinhaber. Der Auftraggeber erhält daran nur die zur Durchführung des Kooperationsvertrags erforderlichen Nutzungsrechte.
2. An individuell für den Auftraggeber erstellten Arbeitsergebnissen erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene betriebliche Recruitingzwecke während der Vertragslaufzeit und für eine im Kooperationsvertrag ausdrücklich bezeichnete Nachlaufzeit. Eine darüber hinausgehende Nutzung, Bearbeitung oder Weiterverwertung bedarf der Zustimmung von Fachkraftfreund, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.
3. Der Auftraggeber darf Stellenanzeigen, Werbetexte und Kampagnenmaterialien während der Vertragslaufzeit für den vereinbarten Recruitingzweck nutzen. Eine Weitergabe an andere Unternehmen, eine eigenständige Weiterverwertung außerhalb dieses Zwecks oder eine Bearbeitung unter Entfernung von Urheber- oder Herkunftshinweisen ist ohne Zustimmung nicht gestattet.
4. Der Auftraggeber darf Materialien, Kandidatenprofile, Kontaktdaten, Gesprächsleitfäden, Auswertungen und Portalzugänge denjenigen eigenen Mitarbeitern und beauftragten Dienstleistern zugänglich machen, die sie zur Vertragsdurchführung benötigen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Eine Weitergabe an andere Unternehmen oder Kooperationspartner bedarf der vorherigen Zustimmung und setzt bei personenbezogenen Daten eine geeignete datenschutzrechtliche Grundlage voraus.
5. Der Auftraggeber stellt Fachkraftfreund nur für solche Ansprüche Dritter frei, die auf von ihm bereitgestellten Inhalten, Tatsachenangaben oder Anweisungen beruhen, die rechtswidrig sind oder Rechte Dritter verletzen, und die der Auftraggeber zu vertreten hat. Fachkraftfreund informiert den Auftraggeber unverzüglich, ermöglicht ihm eine angemessene Mitwirkung an der Rechtsverteidigung und stimmt einem Vergleich nicht ohne sachlichen Grund zu. Für von Fachkraftfreund eigenständig erstellte Inhalte bleibt deren eigener Verantwortungsbereich unberührt.
6. Fachkraftfreund trägt die Verantwortung für von ihr eigenständig erstellte Inhalte im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Der Auftraggeber bleibt für von ihm bereitgestellte Inhalte, Tatsachenangaben, Vorgaben und Änderungen verantwortlich. Die Freigabe einer Anzeige begründet keine Übernahme der Verantwortung für Inhalte, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss genommen hat; zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
7. Stellt ein mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen einen von Fachkraftfreund vermittelten Kandidaten innerhalb von zwölf Monaten nach dessen Weiterleitung ein, schuldet der Auftraggeber die im Kooperationsvertrag für die konkrete Einstellung vereinbarte Vergütung, wenn der Auftraggeber die Weitergabe veranlasst oder ermöglicht hat und der Kausalzusammenhang zwischen Vermittlung und Einstellung nachgewiesen ist. Bereits gezahlte Beträge werden angerechnet. Ist für die konkrete Einstellung keine Vergütung vereinbart, schuldet der Auftraggeber pauschalierten Schadensersatz in Höhe von [Betrag oder Prozentsatz eintragen]. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist; Fachkraftfreund bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
§ 10 Referenznennung
1. Der Auftraggeber räumt Fachkraftfreund das kostenlose, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Zusammenarbeit sowie die erbrachten Leistungen zu beschreiben und im Rahmen einer Referenzkundennennung zu verwenden. Dazu gehört die Verwendung von Logos, Fotos, Videos, Grafiken und anderem Material, das im Kontext der Zusammenarbeit entstanden ist, sowie die Veröffentlichung von Ergebnissen zu publizistischen und werblichen Zwecken in Print- und elektronischen Medien. 2. Diese Einwilligung kann aus wichtigem Grund in Textform widerrufen werden. Auf die berechtigten Interessen von Fachkraftfreund wird dabei Rücksicht genommen. Bereits veröffentlichte Inhalte können nicht rückwirkend zurückverlangt werden. 3. Umfasst die Referenznutzung personenbezogene Daten von Mitarbeitern des Auftraggebers, etwa Testimonials oder Fotos, holt der Auftraggeber eine gesonderte, datenschutzkonforme Einwilligung der betroffenen Personen ein und stellt Fachkraftfreund insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
§ 11 Haftung
1. Die Haftung von Fachkraftfreund richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, haftet Fachkraftfreund nur für den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch bis zur Höhe der vom Auftraggeber im betroffenen Vertragsverhältnis innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Nettovergütung. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
3. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Fachkraftfreund.
§ 12 Datenschutz, Bewerberdaten und Cloud-Nutzung
1. Die Parteien beachten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Vor Beginn der Verarbeitung werden Zwecke, Mittel, Rechtsgrundlagen, Verantwortlichkeiten und gegebenenfalls gemeinsame Verantwortlichkeit oder Auftragsverarbeitung anhand des tatsächlichen Ablaufs geprüft und dokumentiert. Die vertragliche Zusammenarbeit ersetzt keine erforderliche Information oder Einwilligung.
2. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten werden in den jeweils einschlägigen Datenschutzhinweisen erteilt. Die Kenntnisnahme von Datenschutzhinweisen stellt keine pauschale Einwilligung in sämtliche Verarbeitungen dar.
3. Vor Beginn einer Verarbeitung im Auftrag prüfen die Parteien, ob Fachkraftfreund Auftragsverarbeiter, eigener Verantwortlicher, gemeinsam Verantwortlicher oder in einer sonstigen datenschutzrechtlichen Rolle ist. Liegt eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO vor, schließen die Parteien eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist keine Einwilligung des Auftraggebers und ersetzt weder eine Rechtsgrundlage noch die Information der Bewerbenden.
4. Eine Aufnahme eines Bewerbers in einen Bewerberpool oder eine Weiterleitung von Bewerberdaten an andere Unternehmen erfolgt nur bei geeigneter Rechtsgrundlage und ordnungsgemäßer Information. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird sie gesondert, freiwillig, informiert, dokumentiert und widerruflich eingeholt. Zweck, Empfängergruppen, Speicherdauer und Widerrufsmöglichkeit werden transparent bezeichnet.
5. Die Fachkraftfreund Cloud darf technische Protokolldaten verarbeiten, soweit dies zur Sicherheit, Systemverfügbarkeit, Fehlersuche und Bearbeitung konkreter Supportanfragen erforderlich ist. Umfang, Rechtsgrundlage, Zugriffsberechtigungen und Speicherdauer werden in den Datenschutzhinweisen erläutert. Eine Analyse des Nutzerverhaltens zu Werbe- oder Profilbildungszwecken findet nicht statt, sofern hierfür nicht eine gesonderte Rechtsgrundlage und Information vorliegen.
6. Der Auftraggeber schützt seine Zugangsdaten vor dem Zugriff Unbefugter und informiert Fachkraftfreund unverzüglich über Verlust oder Missbrauch. Er haftet für Schäden aus einer von ihm zu vertretenden vorsätzlichen oder fahrlässigen Weitergabe oder unzureichenden Sicherung nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Weitergabe an autorisierte Mitarbeiter und vertraglich eingebundene Dienstleister bleibt zulässig, soweit diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
7. Die Kontaktaufnahme per E-Mail, Telefon oder Messenger erfolgt nur auf einer jeweils einschlägigen gesetzlichen Grundlage und unter Beachtung von Widerspruchs- und Widerrufsrechten. Ein Widerspruch kann in Textform an die zuletzt mitgeteilte Kontaktadresse gerichtet werden: kontakt@fachkraftfreund.de. Werbliche Kontaktaufnahmen setzen die hierfür erforderlichen Einwilligungen oder gesetzlichen Voraussetzungen voraus.
8. Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Nicht erfasst sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Pflichtverletzung öffentlich werden, bei Zugang nachweislich bekannt waren oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden. Gesetzliche Offenlegungspflichten und die Einschaltung zur Vertraulichkeit verpflichteter Berater oder Dienstleister bleiben unberührt. Die Pflicht gilt für ein Jahr nach Vertragsende fort; Geschäftsgeheimnisse bleiben geschützt, solange sie Geschäftsgeheimnisse sind.
§ 13 Schlussbestimmungen
1. Soweit dieser Vertrag keine strengere Form vorsieht, können Mitteilungen und Erklärungen in Textform gemäß § 126b BGB abgegeben werden. Fachkraftfreund darf die vom Auftraggeber zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse verwenden. Änderungen der Kontaktdaten sind unverzüglich mitzuteilen; bis zum Zugang der Änderungsmitteilung bleibt die Verwendung der zuletzt mitgeteilten Adresse zulässig.
2. Änderungen und Ergänzungen des Kooperationsvertrags bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Die Aufhebung dieses Textformerfordernisses bedarf ebenfalls der Textform, soweit nicht eine strengere gesetzliche Form gilt.
3. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden, sofern diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
5. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis – soweit rechtlich zulässig – Hildesheim Gerichtsstand. Fachkraftfreund bleibt berechtigt, Ansprüche am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers geltend zu machen.
6. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien werden, soweit rechtlich zulässig, eine wirksame Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt, ohne die Unwirksamkeit zu erweitern.
7. Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt. Eine Änderung von Vergütung, Leistungskern, Mindestlaufzeit, Kündigungsrechten, Haftung, Garantie oder Datenschutz durch Schweigen findet nicht statt. Änderungen für bestehende Verträge werden nur durch ausdrückliche Vereinbarung wirksam. Für künftige Verträge gilt die jeweils vor Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung. Redaktionelle oder nicht wesentliche Anpassungen für künftige Verträge setzen einen sachlichen Grund voraus.
8. AGB-Version/Stand: 01.10.2026. Fachkraftfreund GmbH & Co. OHG, vollständige Geschäftsanschrift: Kaiserstraße 45, 31334 Hildesheim. E-Mail für Vertrags- und Widerspruchserklärungen: kontakt@fachkraftfreund.de
Stand: 01.10.2026